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Bestimmungen für gleichberechtigten Medienzugang in Kraft

Aufsichtsbehörde legt Regeln für die Wahlgänge im September fest

Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen weist darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen mit den Beschlüssen Nr. 322/20 CONS und 324/20 CONS die Bestimmungen betreffend die politische Kommunikation und den gleichberechtigten Zugang zu den Informationsmedien anlässlich der Wahlgänge vom 20. und 21. September 2020 festgelegt hat.

Die Bestimmungen betreffen das bestätigende Referendum zur Verkleinerung des Parlaments sowie die Direktwahl der Bürgermeister und der Gemeinderäte.

AM

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