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Referendum zur Justiz am 22. und 23. März 2026: Die Par-Condicio-Regelung gilt seit dem 14. Januar

Im Amtsblatt der italienischen Republik Nr. 10 vom 14. Januar 2026 wurde das Dekret des Präsidenten der Republik zur Ausschreibung der bestätigenden Volksabstimmung über das Verfassungsgesetz "Bestimmungen zur Justizorganisation und zur Einrichtung des Disziplinargerichts" veröffentlicht. Das Referendum ist für den 22. und 23. März 2026 angesetzt.

 

Ab dem Datum der Veröffentlichung des Dekrets beginnt der Wahlkampf für die Volksabstimmung.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bis zur Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz vom 22. Februar 2000, Nr. 28 über die Chancengleichheit beim Zugang zu den Medien und die politische Kommunikation (sog. "Par Condicio"), seitens der AGCOM und der parlamentarischen Kommission für die allgemeine Ausrichtung und Überwachung der Rundfunk und Fernsehdienste, die darin enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Diese Bestimmungen gewährleisten die Grundsätze des Pluralismus, der Unparteilichkeit, der Unabhängigkeit, der Objektivität und der Vollständigkeit im Rundfunk und Fernsehen, sowie in den Tageszeitungen und Periodika.

 

Insbesondere dürfen die Rundfunk- und Fernsehsender das Thema des Referendums nur in den Nachrichtensendungen und in den Programmen der vertiefenden Berichterstattung unter redaktioneller Verantwortung behandeln. Die Regisseure und Moderatoren sind verpflichtet, keine Form von Einfluss auszuüben und keine Wahlempfehlungen, auch nicht indirekt, abzugeben.

 

Die Zeit, die den Referendumsthemen gewidmet wird, muss gleichmäßig zwischen den Befürwortern und den Gegnern aufgeteilt werden.

 

Mit Verordnungen werden die Vorschriften zur Teilnahme der politischen Akteure, einschließlich der Referendumskomitees, die entsprechenden Sendeflächen in den Programmen der politischen Kommunikation, wie z.B. Diskussionsforen, runde Tische und die Debatten im Kreuzgespräch geregelt. Diese Verordnungen werden auch Bestimmungen zur Veröffentlichung politischer Wahlwerbung enthalten.

KOM

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