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Rechnungen alle 28 Tage? Die Richter sagen Nein!

Das Landesgericht Mailand bestätigt die Unrechtmäßigkeit der Anwendung des Verrechnungszeitraumes von 28 Tagen in den Festnetzverträgen im Telefonsektor.

Bekanntlich haben einige Telefonanbieter im Jahr 2015 ihre Vertragsbedingungen abgeändert und sind von der monatlichen Abrechnung auf sogenannte "28-Tage-Rechnungen" übergegangen. Auf diese Weise haben die Anbieter monatlich 2-3 Tage in der Rechnung gewonnen oder, wie AGCOM behauptet, "herausgeholt". Auf das Einschreiten der Aufsichtsbehörde, die diese Praxis als rechtswidrig und unlauter bezeichnete, folgten zahlreiche Gerichtsverfahren vor verschiedenen Gerichten. Dazu gehört das jüngste Urteil des Landesgerichts Mailand, das dem Betreiber Tim AG untersagt hat, in den mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen für Festnetztelefonie Abrechnungszeiträume oder Verlängerungszeiträume für Abonnements auf 28-Tage-Basis anzuwenden, da dieser Berechnungszyklus die Rechte der Verbraucher verletzt. Mit derselben Maßnahme wurde der Betreiber aufgefordert, seine Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, die von den Nutzern eingereichten Erstattungsanträge anzunehmen und das Urteil auf seiner Website und in den beiden großen Tageszeitungen "Il Corriere della Sera" und "La Repubblica" zu veröffentlichen.

Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen nimmt das genannte Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis und sieht darin einen weiteren Schritt zu mehr Fairness gegenüber den Festnetznutzern.

KOM

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