Elektronische Meldepflicht der Telekommunikationsanbieter
Art. 13 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS sieht vor, dass die in Folge angeführten Mitteilungen an das RKA ausschließlich über die elektronischen Formulare unter der Internetadresse www.roc.agcom.it sowie in der eigens dafür vorgesehenen Rubrik unter www.impresinungiorno.gov.it erfolgen:
- Für die Einschreibung benutzen Sie folgenden Link.
- Für Änderungen benutzen Sie folgenden Link.
- Für die jährliche Mitteilung benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Löschung benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich Abkommen benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich dem Kauf von Vermögenswerten benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich Quoten-/Aktienübertragung benutzen Sie folgenden Link.
- Für die Mitteilung bezüglich der Ausgabe von Quoten/Aktien benutzen Sie folgenden Link.
- Um eine Eintragungsbestätigung anzufragen, benutzen Sie das Modello 17/ROC.
Meldepflichtige Rechtssubjekte | Meldepflicht | Fristen |
---|---|---|
Beherrschendes Übernehmen |
Meldung des Beherrschungsverhältnisses |
Innerhalb von 30 Tagen ab der Übernahme einer maßgeblichen Beteiligung |
Veräußerer oder Zeichner |
Übertragung oder Zeichnung von Aktien oder Anteilen |
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum an dem die Übertragung oder die Zeichnung wirksam wird (also ab der Eintragung im Aktienbuch) |
Die im RKA eingetragenen Anbieter, mit Ausnahme jener gemäß Art. 10 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 666/08/CONS |
Änderung |
Innerhalb von 30 Tagen ab dem meldepflichtigen Umstand |
Alle im RKA eingetragenen Anbieter |
Jährliche Mitteilung |
Innerhalb von 30 Tagen ab der Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaften mit einem genehmigungspflichtigen Jahresabschluss Bis zum 31. Juli für die anderen Anbieter |
Alle im RKA eingetragenen Anbieter falls eine oder mehrere Anforderungen für eine Eintragung nicht mehr erfüllt werden. |
Löschung |
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Umstand, der die Löschung aus dem RKA zur Folge hat |